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Aufnahme und Kosten

Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?

Jeder Gast mit einer Erkrankung,

  • bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und die eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig macht
    oder diese Behandlung vom Gast gewünscht wird,
  • die progredient (fortschreitend) verläuft,
  • die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • die eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen bis wenigen Monaten erwarten lässt, und eine Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich ist,
  • bei der eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht mehr ausreichend ist,
    weil palliativ- medizinischer, -pflegerischer und psychosozialer Versorgungsbedarf die Möglichkeiten der Betreuenden übersteigen.

Vor der Aufnahme wird eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. (Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a, SGB V, das Formular können Sie hier Herunterladen und muss durch Ihren behandelnden Haus- oder Klinikarzt ausgestellt werden.)

Anmeldung

Eine Anmeldung für einen Hospizplatz kann jederzeit durch Sie selbst, durch einen Bevollmächtigten, den ambulanten Hospizdienst oder durch den Sozialdienst einer Klinik erfolgen. Nach telefonischer Beratung und Prüfung der Aufnahmekriterien verbleibt Ihre Anmeldung auf der Warteliste.

Wir führen eine Akut- und Langzeitwarteliste, so ist es Ihnen möglich sich weit vor einer Aufnahme schon im Hospiz anmelden zu können. Eine Anmeldung ist in keiner Weise verpflichtend oder mit Kosten verbunden.

Kosten

Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden zu 95% durch die Kranken- und Pflegekassen getragen, 5% übernimmt der Träger des Hospizes oder finanziert diese durch Spenden.

Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

Sollten Sie privat Krankenversichert sein, müssen Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse klären, da nicht alle Privatkassen die Leistung stationäre Hospizversorgung erstatten. Diese Kostenzusage muss vor Einzug genehmigt sein.

Ärztliche Versorgung

Grundsätzlich besteht im Hospiz das Hausarztprinzip.

Das bedeutet Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin kann Ihre medizinische Versorgung im Hospiz bei zuverlässiger Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft und regelmäßigen Hausbesuchen übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir Ihnen gerne kooperierende Hausärztinnen und -ärzte aus der näheren Umgebung zur Seite. Aufgrund ihrer regelmäßigen Mitarbeit im Hospiz, verfügen sie über langjährige Erfahrung in der Betreuung von palliativen Patienten. Auch die Betreuung durch ein SAPV Team ist jederzeit möglich.

Ökumenische Hospizhilfe Worms e.V.
Willy-Brandt-Ring 11 - 67547 Worms
Tel.: 06241-95409112
Fax- Nr.: 06241-95409190
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Hochstift Hospiz Worms gGmbH
Willy-Brandt-Ring 11 - 67547 Worms
Tel.: 06241-95409-0
Fax: 0624195409190
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